Zukunftskonzept 2030

Zweiter Projektaufruf: Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels

Einreichungsfrist: 25.10.2024

Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels

Zur Unterstützung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie das „Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren" ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Frequenz nicht durch, sondern für den Handel“ sind in dem Förderprogramm vor allem Konzepte gefragt, die durch klare Zielgruppenansprache mehr Menschen in die Zentren locken, die Innenstädte und Ortskerne in ihrer Multifunktionalität stärken und den Einzelhandel im Saarland dynamischer gestalten.

 

*Jetzt bewerben*

Die saarländischen Kommunen werden aufgerufen, sich für die zweite Förderrunde bis zum 25. Oktober 2024 zu bewerben. Über die Förderwürdigkeit der eingereichten Anträge entscheidet das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie unter der Berücksichtigung der Empfehlungen einer Jury.

Antragsteller können nur saarländische Städte und Gemeinden sein.

 

* Förderung im Überblick*

-       Zuwendung: bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

-       Max. Zuwendungsbetrag: 200.000 Euro in Mittelzentren und dem Oberzentrum, 100.000 Euro in Grundzentren

-       Mindestprojektvolumen: 30.000 Euro

 

Weiter Informationen, Antragsformular, Teilnahmebedingungen und Richtlinien finden Sie auf der folgende Seite: 

Förderprogramm für Kommunen

 

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