Zukunftskonzept 2030

Förderprogramme

Förderprogramme

DigitalStarter – Saarland

Gerade für den Mittelstand ist die Digitalisierung der Geschäftsprozesse oft eine große Herausforderung. Damit kleine und mittelständische Unternehmen die Potenziale des digitalen Wandels voll ausschöpfen können und so wettbewerbsfähig bleiben, bietet die Landesregierung mit dem Förderprogramm DigitalStarter Saarland finanzielle Hilfe bei der Umsetzung. 

 

Zur Information:

Derzeit wird die DigitalStarter-Förderrichtlinie mit dem Ziel überarbeitet, im Laufe des Jahres 2023 eine neue Förderrichtlinie verfügbar machen zu können.

Förderprogramme

Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

Das Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten zu erhalten. Mit diesem Förderprogramm unterstützen das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie und der Europäische Sozialfonds (ESF+ - Förderperiode 2021-2027) die KMU bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter. 

Mit der operativen Umsetzung des Programms ist die FITT gGmbH beauftragt. Die dort eingerichtete KdW-Servicestelle ist sowohl für die Registrierung als auch die Beantragung der Fördermittel der richtige Ansprechpartner.

Mehr dazu
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

MUKMAV – Förderprogramm „Nachhaltige Dorfentwicklung Saarland“

Fördermöglichkeit für dörfliche Nahversorgungsangebote

Durch den Rückgang traditioneller Dorfläden, Bäckereien und Metzgereien kommt der Sicherung tragfähiger Nahversorgungsstrukturen für die Wohnstandortattraktivität und Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer eine wichtige Bedeutung zu. Hier setzt das für die Dorfentwicklung im Saarland zuständige Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz mit seinem Förderprogramm „Nachhaltige Dorfentwicklung Saarland“ an. Profitieren können Läden des täglichen Bedarfs (Dorfläden, Bäckereien, Metzgereien, Getränke, Zeitschriften etc.) bei Investitionen in den Umbau und die Einrichtung des Geschäftes. Wesentlich ist, dass es sich bei dem geförderten Laden (egal ob neu oder modernisiert) um das letzte sortimentsgleiche Angebot im Dorf handelt. Neben klassischen stationären Läden, können auch entsprechende innovative Konzepte, wie Regiomaten, autonome Kleinflächenformate oder digitale Bestellplattformen und/oder Lieferservices unterstützt werden.

Fördersatz:

  • 45% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Vorhaben in Ladenumbau und/oder –einrichtung
  • 200.000 Euro

Zentrale Fördervoraussetzungen:

  • Investition in Nahversorgungsinfrastruktur für den alltäglichen Bedarf
  • Das Dorf (Orts-/Stadtteil) hat weniger als 10.000 Einwohner
  • Das geförderte Vorhaben ist das letzte sortimentsgleiche Angebot im Dorf
  • Beim Antragsteller handelt es sich um ein Kleinstunternehmen (max. 10 Vollzeit-äquivalente Beschäftigte; < 2 Mio. Euro Jahresumsatz)
  • Ein tragfähiger Businessplan zur Investition liegt vor
  • Details siehe Infoblatt zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung.

Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • laufende Kosten für Personal, Miete und Betrieb
  • reine Ersatzbeschaffungsmaßnahmen
  • bereits begonnene Vorhaben

Zweckbindung:

  • für bauliche Veränderungen 12 Jahre
  • für mobile Einrichtungsgegenstände 5 Jahre

 

Ihr Ansprechpartner:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ref. B/4 Ländliche Entwicklung

Herr Michael Burr

m.burr@umwelt.saarland.de

Tel.: 0681-501 4336

Fördermöglichkeit für dörfliche Nahversorgungsangebote
Newsletter

Newsletter.

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand – über den Newsletter werden Sie regelmäßig zu den wichtigsten Themen rund um den Handel informiert.