Zukunftskonzept 2030

Hier finden Sie Informationen zum Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren

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Ein zweiter Projektaufruf ist im Sommer 2024 geplant.

Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren

Die anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie kombiniert mit den rasanten Entwicklungen im E-Commerce und veränderten Kundenansprüchen stellen insbesondere den stationären Handel vor neue Herausforderungen. Dabei ist der Einzelhandel nicht nur einfach ein Wirtschaftszweig, sondern stellt vielmehr ein prägendes Element unserer Innenstädte und Ortskerne dar und trägt maßgeblich zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, aber auch zum Erfolg benachbarter Branchen wie Gastronomie und Hotellerie bei.

Um den Einzelhandel für die Zukunft zu rüsten und somit auch das Herzstück unserer Städte und Gemeinden zu erhalten, soll nun das „Förderprogramm zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren (Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030)“ des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie den Kommunen, dabei helfen, ihre Innenstädte, Stadtteile- und Ortskerne zusammen mit Gewerbetreibenden, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern neu zu denken und neu zu beleben.

 

Kernziele der Landesförderung sind unter anderem:

 

  • Entwicklung von zukunftsweisenden Konzepten und Strategien, z.B. zugunsten von Erhalt oder Erweiterung des Branchenmixes in Innenstädten, Stadtteil- oder Ortszentren, zum Aufbau eines attraktiven Marketings oder einzelhandelsbezogener Nutzungsmodelle (z.B. „Pop-up-Stores“), zur Entwicklung und Umsetzung örtlicher Digitalisierungsstrategien;
  • Einzelhandelsbezogenes Citymanagement, Kommunalmarketing, Leerstands-
    management, z.B. Umsetzung von Management- und/oder Marketingkonzepten zur Profilierung des Einzelhandelsstandortes, Bekämpfung von Einzelhandels-/Gewerbeleerständen, Unterstützung von Gewerbevereinen;
  • Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und neue Veranstaltungen, z.B. Etablierung neuartiger Veranstaltungen zur Stärkung des „Erlebnisfaktors Innenstadt“;
  • Vorübergehende Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen zur Ansiedlung neuer Nutzungen, z.B. zugunsten der Kultur- und Kreativwirtschaft, sozialer Nutzungen, für den Direktverkauf regionaler Produkte, als Flächen für Start-ups etc.

 

Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 30.000 Euro werden nicht gefördert. Der maximale Zuwendungsbetrag liegt bei 200.000 Euro in den Mittelzentren und dem Oberzentrum bzw. 100.000 Euro in den Grundzentren.

Näheres können Sie der Richtlinie „Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren (Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030)“ entnehmen.

Ihre Ansprechpartnerinnen für das Förderprogramm:

Ulrike Emmerich-Schryen

Leiterin Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Berivan Barisik

Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Übersicht der Projekte im ersten Projektaufruf

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