Medieninfo des Wirtschaftsministeriums vom 18.02.2026
Förderprogramm zur Stärkung des Einzelhandels: Barke startet vierten Projektaufruf
Die Innenstädte und Ortskerne neu beleben, um Frequenz für den Handel zu erzielen: Das ist das Ziel des Förderprogramms für Kommunen zur Stärkung des Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren. Mit dem Programm können saarländische Städte und Gemeinden selbst entwickelte Maßnahmen umsetzen, um den Menschen besondere Erlebnisse vor Ort zu bieten. Ab sofort können sich saarländische Kommunen für die vierte Runde des Förderprogramms bewerben.
Wirtschaftsminister Jürgen Barke: „Die Zentren unserer Kommunen sind weit mehr als bloße Orte des Handels – sie sind lebendige Treffpunkte, kulturelle Räume und das Herz unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Ihre Stärkung ist eine gemeinsame Aufgabe von Kommunen, Landesregierung und engagierten Bürgerinnen und Bürgern. In den vergangenen Jahren konnten wir bereits zahlreiche innovative Projekte in unseren Kommunen erfolgreich begleiten. Nun starten wir in die vierte Förderrunde, um weiteren Städten und Gemeinden die Chance zu geben, von diesem bewährten Programm zu profitieren. Ich freue mich auf mutige, kreative Projekte, die unsere Innenstädte und Ortskerne weiterentwickeln, neue Impulse setzen und unsere Städte und Gemeinden nachhaltig beleben."
Mit dem Landesprogramm können City-Manager, Marketingkonzepte, die Anmietung leerstehender Ladenlokale, u.a. für Verkaufsflächen, neue Veranstaltungen und vieles mehr gefördert werden. Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Zuwendungsbetrag liegt bei 200.000 Euro in den Mittelzentren und dem Oberzentrum bzw. 100.000 Euro in den Grundzentren. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 30.000 Euro werden nicht gefördert.
Die Vorhabenbeschreibung und der zugehörige Antrag sowie der Kosten- und Finanzierungsplan können von den Kommunen bis zum 30. April 2026 eingereicht werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Projekte im Jahr 2026 beginnen und ein Teil der Mittel bereits in 2026 verausgabt wird. Über die Förderwürdigkeit der eingereichten Anträge entscheidet im Anschluss das Ministerium unter Berücksichtigung der Empfehlungen einer Jury.
Antragsformular, Kosten- und Finanzierungsplan, Teilnahmebedingungen und Richtlinien des landesweiten Förderprogramms finden interessierte Kommunen unter zukunfthandel.saarland/kommunen/foerderprogramme
In den vorangegangenen Projektrunden konnten Vorhaben in Neunkirchen, St. Wendel, Püttlingen, Saarlouis, Homburg, Ottweiler, Blieskastel, Merzig, St. Ingbert, Mettlach, Marpingen, Dillingen, Lebach, Saarbrücken-Burbach, Sulzbach und Völklingen gefördert werden.