Zukunftskonzept 2030

Förderung der betrieblichen Innovationsfähigkeit

Für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des innerstädtischen Einzelhandels ist eine Steigerung der betrieblichen Innovationskraft notwendig.

Handlungsfelder

Betriebliche Innovationsfähigkeit

Für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des innerstädtischen Einzelhandels ist eine Steigerung der betrieblichen Innovationskraft notwendig. Dazu zählt neben der Forcierung des Unternehmertums in den verschiedensten Unternehmensbereichen auch die Fokussierung auf Innovation in den Bereichen Kundenbindung und Servicequalität sowie bei der Digitalisierung. So können Händler*innen beispielsweise durch personalisierte Angebote und Services die Kundenbindung stärken und die Zufriedenheit ihrer Kundschaft erhöhen. Gleichzeitig sollten die Einzelhändler*innen die Vorteile der Digitalisierung für sich nutzen und ihre Unternehmensprozesse digitalisieren, um den steigenden Ansprüchen der Verbraucher*innen an Produkte, begleitende Dienstleistungen wie Beratung, Lieferservice oder Retouren-Management gerecht werden zu können. Unternehmen, die dabei Unterstützung benötigen, können sich künftig an die Servicestelle Handel wenden.

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Betriebliche Innovationsfähigkeit

Handlungsfelder

Neben den genannten empirischen Analysen wurde im Rahmen so genannter „Stakeholder-Dialoge“ mit dem Zukunftsforum Handel eine Entwicklungsstrategie basierend auf sieben Handlungsfeldern erarbeitet.

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