Startseite / Kommunen / Förderprogramme / Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren
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Die Einreichungsfrist im zweiten Projektaufruf endete am 25. Oktober 2024.
Die anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der globalen Krise kombiniert mit den rasanten Entwicklungen im E-Commerce und veränderten Kundenansprüchen stellen insbesondere den stationären Handel vor neue Herausforderungen. Dabei ist der Einzelhandel nicht nur einfach ein Wirtschaftszweig, sondern stellt vielmehr ein prägendes Element unserer Innenstädte und Ortskerne dar und trägt maßgeblich zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, aber auch zum Erfolg benachbarter Branchen wie Gastronomie und Hotellerie bei.
Um den Einzelhandel für die Zukunft zu rüsten und somit auch das Herzstück unserer Städte und Gemeinden zu erhalten, soll nun das „Förderprogramm zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren (Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030)“ des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie den Kommunen, dabei helfen, ihre Innenstädte, Stadtteile- und Ortskerne zusammen mit Gewerbetreibenden, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern neu zu denken und neu zu beleben.
Kernziele der Landesförderung sind unter anderem:
Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 30.000 Euro werden nicht gefördert. Der maximale Zuwendungsbetrag liegt bei 200.000 Euro in den Mittelzentren und dem Oberzentrum bzw. 100.000 Euro in den Grundzentren.
Näheres können Sie der Richtlinie „Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren (Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030)“ entnehmen.
2. Der Antrag muss sowohl elektronisch als auch postalisch der Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie zur Verfügung gestellt werden. Füllen Sie hierzu das Antragsformular aus und senden Sie es zunächst auf elektronischem Weg. Einen unterschriebenen Ausdruck senden Sie außerdem per Post an die folgende Adresse:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken
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