Zukunftskonzept 2030

Hier finden Sie Informationen zum Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren

HINWEIS

Derzeit können keine Anträge eingereicht werden! 

Die Einreichungsfrist im zweiten Projektaufruf endete am 25. Oktober 2024.

Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren

Die anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der globalen Krise kombiniert mit den rasanten Entwicklungen im E-Commerce und veränderten Kundenansprüchen stellen insbesondere den stationären Handel vor neue Herausforderungen. Dabei ist der Einzelhandel nicht nur einfach ein Wirtschaftszweig, sondern stellt vielmehr ein prägendes Element unserer Innenstädte und Ortskerne dar und trägt maßgeblich zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, aber auch zum Erfolg benachbarter Branchen wie Gastronomie und Hotellerie bei.

Um den Einzelhandel für die Zukunft zu rüsten und somit auch das Herzstück unserer Städte und Gemeinden zu erhalten, soll nun das „Förderprogramm zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren (Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030)“ des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie den Kommunen, dabei helfen, ihre Innenstädte, Stadtteile- und Ortskerne zusammen mit Gewerbetreibenden, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern neu zu denken und neu zu beleben.

 

Kernziele der Landesförderung sind unter anderem:

  • Entwicklung von zukunftsweisenden Konzepten und Strategien, z.B. zugunsten von Erhalt oder Erweiterung des Branchenmixes in Innenstädten, Stadtteil- oder Ortszentren, zum Aufbau eines attraktiven Marketings oder einzelhandelsbezogener Nutzungsmodelle (z.B. „Pop-up-Stores“), zur Entwicklung und Umsetzung örtlicher Digitalisierungsstrategien;
  • Einzelhandelsbezogenes Citymanagement, Kommunalmarketing, Leerstands-
    management, z.B. Umsetzung von Management- und/oder Marketingkonzepten zur Profilierung des Einzelhandelsstandortes, Bekämpfung von Einzelhandels-/Gewerbeleerständen, Unterstützung von Gewerbevereinen;
  • Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und neue Veranstaltungen, z.B. Etablierung neuartiger Veranstaltungen zur Stärkung des „Erlebnisfaktors Innenstadt“;
  • Vorübergehende Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen zur Ansiedlung neuer Nutzungen, z.B. zugunsten der Kultur- und Kreativwirtschaft, sozialer Nutzungen, für den Direktverkauf regionaler Produkte, als Flächen für Start-ups etc.

 

Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 30.000 Euro werden nicht gefördert. Der maximale Zuwendungsbetrag liegt bei 200.000 Euro in den Mittelzentren und dem Oberzentrum bzw. 100.000 Euro in den Grundzentren.

Näheres können Sie der Richtlinie „Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren (Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030)“ entnehmen.

Ihre Ideen sind gefragt! Nur gemeinsam können wir den saarländischen Einzelhandel stärken und die Zukunft unserer Gemeinden sichern.

Wie können sie teilnehmen?

  1. Bekunden Sie Ihr Interesse, in dem Sie Ihr Vorhaben beschreiben. Nutzen Sie hierzu das elektronische Antragsformular

 

2. Der Antrag muss sowohl elektronisch als auch postalisch der Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie zur Verfügung gestellt werden. Füllen Sie hierzu das Antragsformular aus und senden Sie es zunächst auf elektronischem Weg. Einen unterschriebenen Ausdruck senden Sie außerdem per Post an die folgende Adresse:

 

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung

Franz-Josef-Röder-Str. 17

66119 Saarbrücken

 

  1. Über die Förderwürdigkeit der eingereichten Anträge entscheidet das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie unter Berücksichtigung der Empfehlungen einer Jury. Die Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung wird Sie im Anschluss über die Entscheidung informieren.

 

Ihre Ansprechpartnerinnen für das Förderprogramm:

Ulrike Emmerich-Schryen

Leiterin Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Berivan Barisik

Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Übersicht der Projekte im ersten Projektaufruf

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